Relegation 2024/2025
Relegationsanweisungen 2024-2025 BK bis OL
1. Relegationsspiele sind Pflichtspiele für die betroffenen Mannschaften (VSPO 5.12.1 a).
2. Verlegungen sind grundsätzlich nur als Vorverlegung möglich – über begründete Ausnahmen entscheidet der zuständige Spielwart in Verbindung mit dem Staffelleiter.
3. Auf die Teilnahme an Relegationsspielen kann nur innerhalb von 3 Tagen nach dem letzten Spieltag der Staffel verzichtet werden (VSPO 5.11.3).
4. An den Relegationsspielen können nur solche Spieler*innen teilnehmen, die auch an den beiden letzten Spieltagen der Staffel vor der Relegation spielberechtigt waren (VSPO 5.11.5 a). Höherspielen ist nach wie vor möglich, d.h. Spieler*innen aus unterklassigen Mannschaften des teilnehmenden Vereins sind spielberechtigt.
5. Spieltermine der Saison 2024/2025: 2. - 4. Mai 2025
6. Spielmodus (Beschluss des Verbandstages 2010)
Jeder gegen Jeden mit nachfolgender Spielfolge bis einschließlich Oberliga:
Fr. 2. Mai 2025 - Zweiter der Staffel mit gerader Zahl – Fünft- /Viert- /Dritt- / Vorletzter der höheren Staffel
Sa. 3. Mai 2025 - Fünft- /Viert- / Dritt- / Vorletzter der höheren Staffel - Zweiter der Staffel mit ungerader Zahl
So. 4. Mai 2025 - Zweiter der Staffel mit ungerader Zahl - Zweiter der Staffel mit gerader Zahl
Bei Einzelspielen wird nur am Samstag oder Sonntag gespielt, die Heimmannschaft bestimmt den Spieltermin.
7. Zuständig für die Relegationsspiele ist der Staffelleiter der zugeordneten höheren Staffel (s. Rundschreiben)
8. Die Heimmannschaften senden innerhalb von 5 Tagen nach dem letzten Spieltag der Staffel dem zuständigen Staffelleiter den genauen Spieltermin mit Spielbeginn und Spielhalle. Der Staffelleiter verschickt diese Angaben mit einem Relegationsrundschreiben an die betreffenden Mannschaften. Das 1. Rundschreiben muss enthalten: Spieltermin mit Spielbeginn und Spielhalle der Relegationsspiele. Das 2. Rundschreiben enthält Ergebnisse.
Versäumt eine Mannschaft die Zusendung der Einladung an den Staffelleiter, muss sie den Gegner gem. VSpO 5.7 spätestens 5 Tage vor dem Spieltermin unter Angabe der Spielhalle per E-Mail einladen. Der Staffelleiter erhält eine Kopie dieser Einladung.
9. Die Spielergebnisse müssen per Sams-Score innerhalb von 120 Min. nach Spielende hochgeladen werden.
10. Bei Relegationsspielen bis zur Verbandsliga stellt die Heimmannschaft ein neutrales Schiedsgericht. Die Schiedsrichter-Qualifikation richtet sich nach der höheren Spielklasse im jeweiligen Spiel. Die Kosten für das Schiedsgericht trägt die Heimmannschaft nach der Regelung der WVV-Finanzordnung, Anlage 1.
Bei Spielen zur Oberliga werden die Schiedsrichter durch die Schiedsrichtereinsatzleitung eingesetzt. Die Kosten (€ 50,00 je Spiel und 0,30 € je km Fahrtkosten für Spiele zur Oberliga) trägt die Heimmannschaft. Sie müssen unaufgefordert vor Spielbeginn ausgezahlt werden. Einen regelkundigen Schreiber/Scorer stellt die Heimmannschaft.
11. Spielball ist generell der für die Saison gültige Moltenball für alle Relegationsspiele.
Vorstehende Ausführungen sind Anweisungen des Staffelleiters im Sinne der VSpO und werden bei Nichteinhaltung mit Ordnungsstrafen geahndet.
Für den Verbandsspielausschuss:
gez. Marcel Middendorf, Verbandsspielwart
Stand: Dezember 2024