Bei Versäumnis der Fortbildungspflicht bis zu einem Jahr wird die Lizenz beim Besuch einer D-/C-Schiedsrichterfortbildung durch den Lehrgangsleiter vor Ort um ein weiteres Jahr verlängert. Beispiel: Lizenz gültig bis 30.06.2023: Durch den Besuch eines F-Lehrgangs in 2024 wird die Lizenz bis 30.06.2025 verlängert.
Bei Versäumnis der Fortbildungspflicht von mehr als einem Jahr bedarf es einer individuellen Überprüfung durch den zuständigen Schiedsrichterwart (J und D-Lizenzen: KSRW); C-Lizenz: BezSRW). Dieser kann In begründeten Einzelfällen eine Sondergenehmigung für die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang erteilen.
Sollte erst während des Lehrgangs festgestellt werden, dass die Fortbildungspflicht um mehr als ein Jahr überschritten wurde, bestätigt der Lehrgangsleiter die Teilnahme in der Lizenz, ohne eine Jahresfreigabe einzutragen. Alles Weitere entscheidet dann der zuständige Schiedsrichterwart. Zuständig ist der Schiedsrichterwart, in dessen Kreis bzw. Bezirk der Verein des Schiedsrichters liegt.
Für die Lizenzstufen "Jugend" und "D" ist dies der jeweilige Kreisschiedsrichterwart (KSRW), für die Lizenzstufe "C" der jeweilige Bezirksschiedsrichterwart (BezSRW).