C-Lehrgänge
Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Teilnehmer/innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für sämtliche Geschlechter.
Ablauf und Konzept
Jeder Schiedsrichter, der mindestens seit einem Jahr im Besitz einer D-Lizenz ist, kann sich zu einem C-Schiedsrichter-Lehrgang anmelden. Um C-Schiedsrichter zu werden, besucht man zuerst einen C-Lehrgang zum Erwerb der C-Ausbildungsbescheinigung, die mit Bestehen des Lehrgangs ausgestellt wird und in Verbindung mit der D-Lizenz 2 Jahre gültig ist.
Nach frühestens drei Monaten, dabei zählen nur Monate während einer laufenden Spielzeit, kann man dann in einem weiteren C-Lehrgang die Prüfung ablegen.
Der Erwerb einer C-Lizenz erfolgt in zwei Stufen, dem C-Ausbildungslehrgang und dem C-Prüfungslehrgang, die beide jeweils einen Tag (ca. 8 Stunden) dauern. Ein C-Schiedsrichterlehrgang wird grundsätzlich während eines Turniers durchgeführt, wobei Lehrgangsteilnehmer nicht auch zugleich aktiv am Turniergeschehen teilnehmen dürfen.
Beide Stufen sind ähnlich aufgebaut, sie beginnen mit einem theoretischen Teil, in dem auf aktuelle Regeländerungen oder Regelauslegungen eingegangen wird und Fragen der Teilnehmer erörtert und beantwortet werden.
Bei dem anschließenden schriftlichen Regeltest müssen mindestens 80% der Fragen korrekt beantwortet werden, um den Test zu bestehen.
Im praktischen Teil leiten die Teilnehmer als 1. und 2. Schiedsrichter Turnierspiele. Die Lehrwarte beobachten sie dabei mit den anderen Lehrgangsteilnehmern und geben anschließend Feedback in Form von Anregungen, Tipps und Korrekturen zur richtigen Umsetzung der Aufgaben und Schiedsrichtertechniken.
Bei erfolgreichem Absolvieren beider Lehrgangsteile (Theorie und Praxis) erhält der Teilnehmer eines C-Ausbildungslehrgangs eine CA-Bescheinigung, die in Verbindung mit der D-Lizenz zwei Jahre gültig ist und zum Leiten von Spielen bis zur Landesliga berechtigt. Innerhalb dieser zweijährigen Gültigkeit sollte die Anmeldung zum C-Prüfungslehrgang erfolgen, andernfalls verfällt die CA-Bescheinigung (sie kann nicht durch den Besuch eines Fortbildungslehrgangs verlängert werden).
Nach dem erfolgreichen Besuch des Lehrgangs wird im refsoft-Portal die neue Lizenzstufe (C-A oder C-Lizenz) eingetragen. Die C-A-Bescheinigung berechtigt zur Leitung von Spielen bis zur LL, die C-Lizenz von Spielen bis zur Verbandsliga.
C-Ausbildung (D-Lizenz mit CA-Bescheinigung)
- Voraussetzung: min. 1 Jahr D-Lizenz
- Lehrgang: ca. 8 Stunden inklusive praktischer Ausbildung im Rahmen eines Turniers
- Prüfung:
- Theorie: Multiple-Choice-Test (Teil 1, inklusive Handzeichen)
- Praxis als 1. und 2. SR
- Gültigkeit: max. 2 Jahre, anschließend ist eine erneute C-Ausbildung zu absolvieren (eine Fortbildung ist nicht möglich)
C-Prüfung (C-Lizenz)
- Voraussetzung: min. 3 Monate (während einer Saison) gültige CA-Bescheinigung
- Lehrgang: ca. 8 Stunden inklusive praktischer Ausbildung im Rahmen eines Turniers
- Prüfung:
- Theorie: Multiple-Choice-Test (Teil 2, inklusive Aufstellung)
- Praxis als 1. und 2. SR
- Gültigkeit: max. 2 Jahre, anschließend ist eine Fortbildung oder ein weiterführender BK-Lehrgang zu besuchen