Verwendungsnachweis KJFP 2022
Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 2 Wochen nach Ende der genehmigten Freizeitmaßnahme in der WVV-Geschäftsstelle eingegangen sein.
Zum Verwendungnachweis gehören:
- Deckblatt (digital ausgefüllt per Email an s.abraham@volleyball.nrw + unterschrieben postalisch)
- Teilnehmerliste (vollständig mit allen Daten und Unterschrift der Leitung)
- Erhebungsbogen (digital per Email an s.abraham@volleyball.nrw + postalisch)
- Belege/Quittungen im Original (aller Einnahmen und Ausgaben!)
- Programmübersicht (pro Tag, stichpunktartige Zusammenfassung)
Kinder- und Jugendförderplan (KJFP)
Über den Kinder- und Jugendförderplan können Ferienfreizeiten der WVV-Vereine gefördert werden. Der WVV erhält die Mittel von der Sportjugend NRW, um diese an die Vereine weiterleiten zu können.
Weitere Informationen erteilt die WVV-Geschäftsstelle oder können hier nachgelesen werden: Grundsätze zur Förderung der Sportjugend NRW