Verwendungsnachweis KJFP 2022

Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 2 Wochen nach Ende der genehmigten Freizeitmaßnahme in der WVV-Geschäftsstelle eingegangen sein.

Zum Verwendungnachweis gehören:

Kinder- und Jugendförderplan (KJFP)

Über den Kinder- und Jugendförderplan können Ferienfreizeiten der WVV-Vereine gefördert werden. Der WVV erhält die Mittel von der Sportjugend NRW, um diese an die Vereine weiterleiten zu können.

Weitere Informationen erteilt die WVV-Geschäftsstelle oder können hier nachgelesen werden: Grundsätze zur Förderung der Sportjugend NRW

Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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