Kreistag
Der Kreistag ist das oberste Organ des Volleyballkreises.
Stimmberechtigt sind:
- die Mitglieder des Volleyballkreises
- die Mitglieder des Kreisausschusses (Vorstand)
- die Ehrenmitglieder des Volleyballkreises
- die Mitglieder des Bezirksausschusses
- der Vertreter des WVV-Präsidiums
Der ordentliche Kreistag tritt einmal im Jahr zusammen. Er bestimmt die Richtlinien des Volleyballkreises, nimmt Berichte der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen, erteilt Entlastung, setzt die Beiträge für die Mitgliedsvereine fest, beschließt über vorliegende Anträge und wählt die Mitglieder des Vorstandes.