Schutz vor interpersoneller und sexualisierter Gewalt im Sport

Qualitätsbündnis des LSB NRW

Dem WVV wurde im Rahmen des Verbandstags 2024 die Urkunde und das Schild zum Qualitätsbündnis zum Schutz vor interpersoneller und sexualiserter Gewalt im Sport überreicht. Nach einer kurzen Präsentation des WVV zu den Meilenteinen bis zum Beitritt ins Qualitätsbündnis, nahm Assja Grünberg, Vizepräsidentin Mitarbeiterentwicklung und Gleichstellung des Landessportbundes NRW die Auszeichnung vor.

Landeskinderschutzgesetz NRW

Im Mai 2022 hat NRW als erstes Bundesland ein Landeskinderschutzgesetz versbschiedet. Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig - vor einer möglichen Einführung einer Frist durch den Gesetzgeber - Rechnung zu tragen, gilt für alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW, dass sie bis zum 31.12.2024 folgende Kriterien nachweisen müssen:

  • Positionierung und Verankerung (Beschluss des Präsidiums/ Jugend)
  • Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse
  • Beschluss und Benennung von mind. einer Ansprechperson
  • Eignung von Mitarbeitenden (Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis/ Unterzeichnung des Ehrenkodex)

Diese Frist gilt nicht für Sportvereine, mit Ausnahme der Vereine, die Weiterleitungsempfänger von KJFP-Mitteln (Frist: 31.12.2024) sind.

Für FSJ- oder BFD-Einsatzstellen gilt der Nachweis der oben genannten Kriterien bis zum Bildungsjahr 2026/27.

Auch wenn es für Vereine, die keine KJFP-Mittel (Kinder- und Jugenförderplanmittel) erhalten und keine Freiwilligendienstleistende einstellen, bisher keine Frist für den Nachweis eines Schutzkonzeptes gibt, wird empfohlen, mit der Erstellung zu beginnen!

Weitere Informationen zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes gibt es auf der Website des Landessportbundes.

Schutzkonzept des WVV

WVV-Schutzkonzept

Wir beraten und unterstützen WVV-Vereine bei der Erstellung des eigenen Vereins-Schutzkonzeptes! Ansprechpartnerin ist Stefanie Abraham.
praevention@volleyball.nrw
0231-5861717

Ansprechpartner*innen im WVV

Die Ansprechpersonen stehen unseren Funktionären, Mitarbeiter*innen und Mitgliedsvereinen bei Fragen und Anliegen zur Verfügung. Zu den Kontaktinformationen der Ansprechpersonen

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