- Änderungen des Protokolls des letzten Verbandstages.
- die Entlastung des Präsidiums bezüglich der Rechnungslegung und der Geschäftsführung
- die Aussprache über den Tätigkeitsbericht der Verbandsgerichtsbarkeit durch den Vorsitzenden des Verbandsgerichts und über den Tätigkeitsbericht des Kontrollausschusses
- die Wahl der Amtsträger auf jeweils zwei Jahre Amtszeit
- die Wahl der Ehrenpräsidenten und der Ehrenmitglieder
- die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Erhebungsweise, ausgenommen Kreis-, LSB NRW und DVV-Beiträge,
- die Genehmigung des Haushaltsplanes für das begonnene Geschäftsjahr,
- die Verabschiedung und Änderung der Satzung,
- die Verabschiedung , Änderung und Bestätigung von Ordnungen, ausgenommen der WVJ-Ordnungen, der Anti-Doping-Ordnung und Volleyballkreis-Ordnungen (VKO),
- die Beschlussfassung über weitere nach der Verbands-Geschäftsordnung (VGO) zulässige Anträge,
- die Aussprache über verbands- und bezirksinterne Angelegenheiten
- die Auflösung des WVV.
Der Verbandstag und Jugendverbandstag sind das höchste Organ des WVV und der WVJ
Der Verbandstag und Jugendverbandstag finden jährlich statt.
Zu den Inhalten:
Aufgaben
- Anhörung und Diskussion der Berichte des Jugendausschusses.
- Die Entlastung des Verbands-Jugendausschusses bzgl. der Haushaltsführung nach Aussprache über seine Berichte einschließlich des Kassenprüfberichts und die Entlastung der fünf Bezirksjugendspielwarte und der Stellvertreter.
- Verabschiedung des Jugendhaushaltsplanes für das nächste Jahr.
- Wahl der Amtsträger auf jeweils zwei Jahre Amtszeit.
- Beschlussfassung über Änderung der VJO und der VJSpO.
- Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Verbands-Jugendausschusses und der Bezirksjugendausschüsse.
- Änderungen des Protokolls des jeweils letzten Jugend-Verbandstages.
Stimmberechtigung
- Mitgliedsvereine,
Die Stimmenanzahl je Mitgliedsverein ist abhängig von der Zahl der fristgemäß, mit offiziellen WVV- Meldebogen, gemeldeten Mannschaften (für den Pflichtspielbetrieb der Leistungs- oder Jugendklassen)
- für 1 bis 2 Mannschaften 2 Stimmen
- für 3 bis 4 Mannschaften 3 Stimmen
- für 5 bis 6 Mannschaften 4 Stimmen
- für 7 bis 8 Mannschaften 5 Stimmen
- für mehr als 8 Mannschaften 6 Stimmen
- Mitglieder die keine Mannschaft gemeldet haben, haben eine Stimme
- Präsidiumsmitglieder
- Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
- Vorsitzende von Verbandsgericht und Spruchkammern
- Vorsitzende der Bezirksausschüsse oder deren bevollmächtigter Vertreter
- Vorsitzende der Volleyballkreise oder deren bevollmächtigter Vertreter
- Mitgliedsvereine
Stimmenanzahl je Mitgliedsverein, ist abhängig von der Zahl ihrer fristgemäß, mit offiziellen WVV- Meldebogen, gemeldeten Jugendmannschaften:
- für 1 und 2 Mannschaften 2 Stimmen
- für 3 und 4 Mannschaften 3 Stimmen
- für 5 und 6 Mannschaften 4 Stimmen
- für 7 und 8 Mannschaften 5 Stimmen
- für mehr als 8 Mannschaften 6 Stimmen
- die Mitglieder des Verbands-Jugendausschusses
- die Bezirks-Jugendspielwarte und ihre Stellvertreter
- die Kreisjugendwarte oder ihre Stellvertreter